Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Mokross §1 Geltungsbereich
Die Firma
Mokross
erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen und vertragliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn die Firma
Mokross
sie schriftlich bestätigt.
§2 Leistungsumfang
Firma
Mokross
behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Ebenfalls können die Leistungen, geändert werden, z. B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/ -ergänzungen notwendig ist.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage schriftlicher Preisvereinbarungen mit dem Kunden. Ein wirksamer Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des beigefügten Antrags durch Firma
Mokross
zustande.
§ 4 Kündigung
Alle Verträge sind von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Jahr kündbar. Die Kündigung muss – falls nicht anders im Vertrag bestimmt ist – mind. 6 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, bei der Firma
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eingehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund einer Kündigung durch Firma
Mokross gilt insbesondere ein Zahlungsrückstand des Nutzers von mehr als einem Monat sowie jeder begründete Verdacht eines strafbaren bzw. nicht vertragsgemäßen Verhaltens des Nutzers bei der Inanspruchnahme der Dienste der Firma
Mokross.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, bei größeren Rechnungen, während der Auftragsrealisierung Teilrechnungen zu erstellen. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma
Mokross
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Mahnungen werden mit je 10,- Euro berechnet. Kommt der Kunde mit mehr als 2 monatlichen Rechnungsbeträgen in Verzug, so kann die Firma
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das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Firma
Mokross
vorbehalten.
§ 6 Verfügbarkeit der Dienste
Firma
Mokross
bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Störungen, die durch fremde Server, Provider oder Telefongesellschaften entstehen, können nicht als Pflichtverletzung der Firma
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angelastet werden. § 7 Pflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Sollten Inhalte oder Gestaltungen einer Homepage gegen die allgemeinen Gesetze verstoßen, so hat Firma
Mokross
das Recht, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzeswidrige Bestandteil entfernt ist. Der Kunde hat Firma
Mokross
innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren und unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten. Er hat erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung anerkannter Grundsätze der Datensicherheit, zur Geheimhaltung von Passwörtern und zum sorgfältigen Umgang mit den erteilten Netzwerkkennungen. Der Kunde haftet für die missbräuchliche Nutzung des Passwortes durch Dritte. Verstößt der Kunde gegen die genannten Pflichten, ist Firma
Mokross
sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 8 Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Firma
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gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind.
§ 9 Datenschutz
Der Nutzer wird nach § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass seine Daten gespeichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden. Informationen über den Nutzer werden im Rahmen der international anerkannten und ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Netzwerkdienste (Name und Directory Service) an Dritte weitergegeben, sofern der Nutzer dieser Weitergabe nicht ausdrücklich widerspricht. Firma Mokross steht dafür ein, dass alle Personen, die von Firma
Mokross
mit der Abwicklung von Verträgen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Internetseiten
werden erst nach vollständiger Zahlung endgültig und verbindlich ins Netz
gestellt.
Internetadressen, die Firma Mokross für einen Kunden beantragt und mit dem
Provider abrechnet, können von Firma Mokross gekündigt werden, wenn der
Kunde die Gebühren nicht fristgemäß bezahlt. Folgen, wie die anderweitige
Vergabe dieser Internetadresse, muss der Kunde dann in Kauf nehmen und kann
keine rechtlichen Ansprüche geltend machen.
§ 11 Haftung
Firma
Mokross haftet nicht für Schäden, die durch Nutzung ihrer Dienstleistungen, Störungen oder Unterbrechungen ihrer Dienste entstehen, es sei denn, der Schaden wurde von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma
Mokross
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Pflichten für die Erreichung des Vertragszweckes sowie bei Verzug oder verschuldeter Unmöglichkeit der Leistungen der Firma
Mokross. Im Falle von Satz 2 beschränkt sich die Haftung der Firma
Mokross
auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden des Kunden. Das Recht des Kunden, sich bei Verzug oder verschuldeter Unmöglichkeit vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Firma
Mokross
haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Firma
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oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist
Riemerling, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebene Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der Firma
Mokross. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Firma
Mokross
und der Kunden gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an dieser Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Stand: 01.Oktober 2003
Fa. Mokross
Diese AGB gelten auch für den Webmaster:
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