Betrügerische
Bestellungen von Computerbauteilen und Mobiltelefonen
Seit Anfang des Jahres
2000 gehen hier vermehrt Meldungen über Fälle der betrügerischen
Warenerlangung mit folgender Arbeitsweise ein:
Per Fax oder telefonisch bestellen englisch-sprechende Personen im
Namen britischer Firmen bei deutschen Firmen Computer-Bausteine
(Prozessoren, Speicherchips,...) aber auch Mobiltelefone im Wert
von mehreren 100.000,-- DM, die an Adressen in London geliefert
werden sollen.
Bezahlt wird die Ware mit Schecks bekannter britischer Banken.
Falls Vorkasse vereinbart wurde, erhalten die geschädigten Firmen
jeweils ein Schreiben einer bekannten britischen Bank, in dem
bestätigt wird, dass das Geld von der englischen an die deutsche
Firma angewiesen wurde.
Nach Versand der Ware erweisen sich die Schecks als verfälscht
(von 10,00 US-Dollar auf den jeweiligen Rechnungsbetrag), bzw.
geht das angeblich angewiesene Geld nicht auf dem Konto der
geschädigten Firma ein.
Ermittlungen der britischen Behörden ergaben, dass es sich bei den
Lieferanschriften um Wohnhäuser bzw. Bürohäuser handelt. Die
Besteller (Personen und Firmen) waren dort nie gemeldet und sind
zum Zeitpunkt der Überprüfung dort nicht aufhältig.
Bei den bestellenden Firmen handelt es sich teilweise um
Phantasiefirmen, meist jedoch um missbräuchlich benutzte Namen
existenter Firmen.
Auf Nachfrage teilten die britischen Banken regelmäßig mit, dass
die Person, die die Überweisung an die deutsche Firma bestätigt
hat, dort nicht arbeitet. Auch sind die bestellenden Firmen nicht
Kunden der Banken.
Sollten Sie in ähnlicher Weise geschädigt oder sollte dies
versucht worden sein, erstatten Sie bitte Anzeige bei der nächsten
Polizeidienststelle.
Nigerianische
Angebote
Nigerianische
Betrüger nutzen Internet - Original Text einer erhaltenen E-Mail
hier
Die seit 12
Jahren bekannten nigerianischen Angebotsschreiben werden
heutzutage per e-Mail versandt. Tausendfach erhalten deutsche
Firmen, Behörden und Privatpersonen e-Mails mit der Aufforderung,
bei dem Transfer von Millionenbeträgen ins Ausland behilflich zu
sein. Als Belohnung für die Mithilfe werden bis zu 30 % der Summe
(in der Regel zwischen 20 und 45 Millionen US-Dollar) in Aussicht
gestellt.
Neben Nigeria
sind in den letzten Jahren weitere afrikanische Staaten wie Togo,
Ghana, Sierra Leone, Elfenbeinküste und Südafrika als Absendeländer
bekannt geworden. Die
angebliche Herkunft der Gelder reicht von unterschlagenem
Firmenvermögen über unverhofft aufgetauchte Familienschätze bis
hin zu angeblichen Erbschaften nach plötzlichen Todesfällen.
Tatsächliche politische und gesellschaftliche Veränderungen
sowie Naturkatastrophen und Flugzeugabstürze werden geschickt in
die Legenden eingeflochten.
Bekundet
jemand sein Interesse an dem angebotenen „Geschäft“, erhält
er per Telefax zahlreiche offiziell aussehende Schreiben der
Central Bank of Nigeria CBN, der Nigerian National Petroleum
Corporation NNPC, oder sonstigen, meist fiktiven Behörden, in
denen er als Empfänger der Millionensumme eingetragen ist.
Die angebliche Freigabe der Gelder wird anschließend durch
unterschiedliche Phantasiebehörden wie The Presidency - Debt
Reconciliation Committee, The Foreign Payment Office, Debt
Management Department, Office of the Accountant General, Federal
Inland Revenue Service, Central Bank of Nigeria - Department of
Foreign Operation, Fund Release Authority, International Fund
Remittance u.ä. bestätigt.
Vor
der Auszahlung werden jedoch in allen Fällen Provisions-,
Verwaltungs- oder Versicherungsgebühren fällig, die von dem
deutschen „Geschäftspartner“ gefordert werden. Hat
dieser dann Zahlungen geleistet, verzögert sich die Auszahlung
des Millionenbetrages immer wieder wegen unterschiedlichster
„Schwierigkeiten“, die nur durch Zahlung weiterer Beträge
beseitigt werden können.
Nicht selten werden zur Übergabe des Geldes persönliche Treffen
im europäischen Ausland (bevorzugt London und Amsterdam)
arrangiert. Seriös gekleidete Herren präsentieren dann einen
Koffer mit schwarz eingefärbten „Dollarnoten“, die nur mit
einer teuren Chemikalie wieder entfärbt werden können. Keine
Frage, daß man angesichts des greifbar nahen Millionenbetrages
leicht bereit ist, auch diese Kosten zu übernehmen.
In keinem
bisher bekannten Fall kam es tatsächlich zu einer Übergabe oder
Überweisung der Millionen. Alle vorab gezahlten Beträge sind
verloren.
Für
den Umgang mit derartigen Angeboten gilt deshalb: Nie
antworten! Wegwerfen!
Sollten
Sie bereits auf Grund eines solchen „Geschäftes“ Zahlungen
geleistet haben und sich betrügerisch
geschädigt fühlen, erstatten Sie Strafanzeige bei dem
Betrugskommissariat Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Trickbetrug
Betrug bei Geldtauschgeschäften an der
ungarisch-rumänischen Grenze
In der Vergangenheit kam es im ungarisch-rumänischen
Grenzgebiet, auf rumänischer Seite, vermehrt zu Trickbetrügereien
an deutschen Touristen.
Der folgende Auszug aus einem Schreiben eines
betroffenen Bürgers an den Bundesinnenminister soll die Vorgehensweise
der Täter darstellen:
"Als wir an der Shell-Tankstelle in
unmittelbarer Nähe der Grenze hielten, hielt neben uns ein PKW mit
2 jungen Männern. Angeblich kamen sie aus Italien.
Einer von ihnen bat meine Frau um den Gefallen, einen 500,- DM -
Schein in kleinere deutsche Scheine zu wechseln. Er könne
andernfalls bestimmte Verpflichtungen nicht bezahlen. So viel
Bargeld hatten wir nicht bei uns. Daraufhin zog er einen 200,- DM -
Schein hervor und gab zu verstehen, er wäre ihm auch geholfen, wenn
wir den 200,- DM - Schein wechselten.
Die Scheine waren ohne Zweifel echt. Es sollte auch kein Umtausch
in eine andere Währung erfolgen. Darum hatten wir keine
Bedenken.
Durch unser Autofenster reichte er meiner Frau den Schein (wie wir
meinten), um den ein rumänischer 10.000,- Lei - Schein "als
Dank für die Gefälligkeit" gelegt war. In Wirklichkeit war
der 200,- DM - Schein gegen einen weiteren 10.000,- Lei - Schein
ausgetauscht worden.
Die Betrüger waren sofort verschwunden."
Nach Angaben von Betroffenen stehen die rumänischen
Grenz- und Polizeibeamten diesen Vorgängen machtlos gegenüber.
Bei Fällen, in denen sich der geschilderte
Verlauf abzeichnet, ist höchste Vorsicht geboten, solche
Tauschgeschäfte sollten gemieden werden.
Sollten Sie bei ähnlichen "Geschäften"
betrügerisch geschädigt worden sein, erstatten Sie Strafanzeige
bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
KAPITALANLAGEBETRUG
Jedes Jahr werden Anleger in
Deutschland um einige hundert Millionen DM erleichtert. Unseriöse
Anlage- und Vermittlungsgesellschaften ziehen ihnen mit diversen
Tricks das Geld aus der Tasche. Dagegen können und sollten Sie sich
schützen.
DER ERSTKONTAKT
Die unaufgeforderte telefonische
Kontaktaufnahme ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich unzulässig.
Auch Referenzen wie Verwandte und Bekannte, die schon
"eingestiegen" sind, sind kein Beleg für die Seriösität
einer Geldanlage. Seien Sie bei einer solchen Kontaktaufnahme
besonders kritisch. Treffen Sie Entscheidungen nicht auf Grund des
Urteils ihrer Verwandten und Bekannten.
WER IST DER ANBIETER
Die Bezeichnungen "Vermögensberater",
"Finanzkaufmann" und "Finanzberater" sind
gesetzlich nicht geschützt. Sie sind kein Indiz für die Seriösität,
jeder kann sich so nennen. Holen Sie alle Informationen über den
Anbieter ein, lassen Sie sich aussagefähige Referenzen über die
bisherige Tätigkeit des Anbieters vorlegen.
WIE HOCH IST DIE IN AUSSICHT
GESTELLTE RENDITE
Als Maßstab kann die Verzinsung
zehnjähriger Bundesanleihen gelten, zu erfahren bei jedem
Kreditinstitut und im Wirtschaftsteil überregionaler
Tageszeitungen. Liegt die Rendite höher, ist auch das Risiko von
Teil- bzw. Totalverlust des eingesetzten Kapiatals höher. Renditen
von 10% und mehr sind in der Regel nur mit hochspekulativen
Anlageformen zu erzielen. Gehen Sie auf keine Kompromisse ein, je höher
das Gewinnversprechen, desto höher ist auch das Verlustrisiko.
WO IST DER GESCHÄFTSSITZ DES
ANBIETERS
Viele Anbieter lassen sich im Ausland
nieder. Am angeblichen Geschäftssitz befindet sich oftmals nur ein
Briefkasten. Denken Sie daran, dass die Geschäftstätigkeit dann
auf dem ausländischen Recht basiert, mögliche Rechtsstreite müssen
Sie mit den damit verbundenen Risiken und Kosten im Ausland führen.
Im schlimmsten Fall ist der Anbieter nicht mehr greifbar.
WO LIEGT DAS INVESTITIONSOBJEKT
Würden Sie eine Immobilie kaufen,
ohne sie vorher besichtigt zu haben? Nein. So sollten Sie auch bei
einer Kapitalanlage in Immobilien verfahren. Den die drei
wichtigsten Merkmale einer Immobilie sind die Lage, die Lage und
nochmals die Lage. Daher gilt, bei Objektkäufen auf keinen Fall auf
einen Ortstermin zu verzichten, Fotos sind kein Qualitätsnachweis.
WIE SIEHT DIE INVESTITIONSRECHNUNG
AUS
Sie sind der Geldgeber, nicht
Bittsteller, es Ihr Geld, mit dem gearbeitet wird. Daher bestehen
Sie auf detaillierten Aufstellungen, wie und wo Ihr Kapital angelegt
wird und welche Kosten verursacht werden. Das sind wesentliche
Vertragsverpflichtungen des Anbieters. Der Vertrag muss darüber
hinaus verständlich sein.
WERDEN SIE UNTER ZEITDRUCK GESETZT
Anlageentscheidungen sind immer in
Ruhe zu überlegen. Unter Zeitdruck steht in der Regel nur der
dubiose Anbieter, den er muß Sie veranlassen, in möglichst kurzer
Zeit möglichst viel zu investieren. Denn mit der Zeit steigt auch
das Risiko seiner Entdeckung.
Nehmen Sie sich die Zeit, sich über den Anbieter und seine Produkte
zu informieren.
HÄNDE WEG VON SCHWARZGELDANLAGEN
Bedenken Sie immer, dass Sie sich
erpressbar machen. Ermittlungsverfahren gegen unseriöse Unternehmen
werden auch durch die Steuerfahndung geführt. Anstatt nach Abzug
der Steuern noch mindestens 50% für sich zu haben, besteht die
Gefahr, für das verlorene Kapital noch nachträglich Steuern zahlen
zu müssen und zusätzlich mit Strafen und Geldbußen zu rechnen.
Lassen Sie sich nicht von Steuervorteilen blenden.
CHECKLISTE
- Seien Sie bei unaufgeforderter
telefonischer Kontaktaufnahme besonders kritisch!
- Lassen Sie sich generell nicht zu
einer Anlage überreden!
- Je höher das Gewinnversprechen,
desto höher ist auch das Verlustrisiko!
- Überprüfen Sie unbedingt den
Anbieter, nutzen Sie dazu die Kriminalpolizeilichen
Beratungsstellen und die zuständigen Verbraucherstellen!
- Bleiben Sie auch nach einem
erfolgreichen Erstgeschäft kritisch!
- Lassen Sie sich bei
Geldanlagegeschäften niemals unter Zeitdruck setzen!
- Verzichten Sie keinesfalls auf die
Besichtigung der Immobilie!
- Verlangen Sie vom Anbieter
aussagekräftige und ausführliche Informationen zu den
angebotenen Kapitalanlagen! Fragen Sie so lange, bis Sie es
verstanden haben!
- Machen Sie sich auf keinen Fall
erpressbar, Steuerehrlichkeit erspart Ihnen schlaflose Nächte!
- Wenn es schon passiert ist,
erstatten Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle Anzeige.
WO KANN MIR GEHOLFEN WERDEN
Wenn Sie nicht weiter wissen, wenden
Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Verbraucherzentrale
oder an den Dachverband, die
"Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V." .
"Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände
e.V.".
http://www.agv.de/agv_wind.htm |